Erfahre alles über unsere Nutzungsbedingungen

AGB

Die 4D Deutsche Gesellschaft für Datensicherheit mbH (im Folgenden „4D“ oder „Plattformbetreiber“) betreibt eine Datenschutz-Management Plattform (im Folgenden „datenschutzbeauftragter.io“ oder „Plattform“ benannt) für Unternehmen. Hierfür gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen:

§ 1 Umfang der Dienstleistung / Plattform

(1) 4D stellt dem Vertragspartner eine Datenschutz-Management Plattform (im Folgenden „datenschutzbeauftragter.io“) Plattform zur Verfügung. Diese Plattform kann über das Internet durch den Vertragspartner genutzt werden.

(2) 4D ist es gestattet, zur Erbringung seiner Dienstleistung Drittunternehmen einzubeziehen.

§ 2 Pflichten von 4D

(1) 4D stellt dem Vertragspartner für die Dauer des die Plattform in der jeweils gültigen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Hierfür erhält der Vertragspartner einen individualisierte Benutzerkennung.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Plattform „datenschutzbeauftragter.io“ ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite https://www.datenschutzbeauftragter.io.

(3) Jeder Vertragspartner kann über seinen Zugang zur Plattform weitere Nutzer zu Mitnutzung anlegen. Im Rahmen des Registrierungsvorganges verpflichten sich die jeweiligen Nutzer selbst ebenfalls zur Beachtung dieser Nutzungsbedingungen.

(4) 4D beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Plattform die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung unmöglich oder eingeschränkt ist.

(5) 4D entwickelt die Plattform „datenschutzbeauftragter.io“ laufend weiter und wird diese durch Updates verbessern.

§ 3 Nutzungsrechte an der Plattform

(1) 4D räumt dem Vertragspartner das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Plattform während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Vertragspartner darf die Plattform nur nutzen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Plattform laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.

§ 4 Verfügbarkeit der Plattform

Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 5 Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich innerhalb der Plattform keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Plattform durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird dem Vertragspartner, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

(3) Der Vertragspartner ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(4) Der Vertragspartner wird für den Zugriff auf die Nutzung der Plattform selbst ein Passwort eingeben, welches mit seiner E-Mail-Adresse, zur weiteren Nutzung der Plattform erforderlich ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

§ 6 Vergütung

(1) Alle Preise der 4D sind Nettopreise, d.h. zzgl. der gesetzlicher Steuern.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Vertragspartner nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Eine Aufrechnung mit Forderung ist nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

§ 7 Haftung

(1) Der Provider garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.

(2) Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Vertragspartners in Anspruch genommen werden, haftet der Vertragspartner für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Vertragspartner am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(3) 4D ist zur sofortigen Sperre der Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. 4D hat dem Vertragspartner von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(4) 4D sowie dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet 4D nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch 4D, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. 4D haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf.

(5) Für den Verlust von Daten haftet 4D insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Vertragspartner es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(6) 4D haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch 4D, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung durch den Vertragspartner.

(2) Das Vertragsverhältnis endet – ohne das es einer vorherigen Kündigung bedarf – nach dem Ende des in der Leistungsbeschreibung angegebenen kostenfreien Testzeitraumes. Der Vertragspartner hat sodann die Möglichkeit, den Vertrag in einen kostenpflichten Vertrag umzuwandeln.

(3) Ein kostenpflichtiger Vertrag verlängert sich grundsätzlich um jeweils einen Monat und kann mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Die Kündigung kann in Textform oder über die Plattform erfolgen.

(4) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist 4D insbesondere berechtigt, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Plattform verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 9 Geheimhaltung

4D verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl von 4D als auch des Vertragspartners, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von 4D erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich 4D vom Vertragspartner vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover.

§ 11 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.